Stufe II der Kommunal- und Verwaltungsreform

Am 6. Dezember 2018 wurde der Presse sowie sodann am 10. Dezember 2018 den Landtagsfraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden in einem Gutachten zur zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform Vorschläge zur Optimierung der kommunalen gebietlichen Strukturen sowie zur Neuverteilung von Aufgaben vorgestellt. Das Gutachten, das sich aus neun Teilgutachten zusammensetzt und auf der Grundlage der von der Landesregierung und den Landtagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vorgegebenen Leitfragen unter der Leitung der Professoren Junkernheinrich und Ziekow vorgelegt wurde, soll als Basis für die weitere politische Diskussion dienen.

Neben verschiedenen Szenarien zur Neuordnung der Struktur der Kreise und kreisfreien Städte – welche von weitreichenden Maßnahmen wie die Reduzierung der Anzahl der Kreise auf 14 und Einkreisungen von sieben der zwölf kreisfreien Städten bis hin zu abgeschwächten Optionen wie die Bildung von 19 Landkreisen anstelle der derzeit 24 Kreise zuzüglich Einkreisungen reicht – werden auch Ausführungen zur „Optimierung der Aufgabenzuordnungen und der Organisationsstrukturen in aufgabenbezogener Betrachtung“ sowie die „Empirischen Analysen zur Zukunftsfähigkeit der Ortsgemeinden“ getroffen.

Inhaltsverzeichnis

Autor: Dr. Karl-Heinz Frieden Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel