Sind nur fusionierte Landkreise zukunftsfähig?

Die Gutachter stellen fest, dass kleinere Landkreise keine Zukunftsperspektive haben, da sie mit verhältnismäßig kleinem Personalkörper den vielfältigen und immer komplexer werdenden Aufgaben nicht mehr gewachsen sind.

Diese Feststellung bleibt jedoch ebenfalls den empirischen Nachweis schuldig. Blickt man in die Schweiz mit seinen 26 Kantonen, so kann man Anhaltspunkte dafür, dass kleine Gebietskörperschaften weniger leistungsfähig sind, nicht erkennen. Auch die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg in den Jahren 2004/2005 zeigt, dass die Leistungsfähigkeit von Landkreisen auf andere Weise sichergestellt wird als durch Gebietsreformen. Hier ging man den Weg der Kommunalisierung von Aufgaben und verlagerte Aufgaben von unteren Landesbehörden auf die Landkreise. Dadurch wurden die kommunale Selbstverwaltung und damit die Leistungsfähigkeit der Landkreise wesentlich gestärkt.

Ein wirklich effizientes Mittel, die Leistungsfähigkeit der Landkreise zu stärken, wurde von den Gutachtern weitgehend außer Acht gelassen: die Digitalisierung. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis 2022 sowie die Einführung der elektronischen Akte und der elektronischen Vorgangsbearbeitung werden maßgeblich dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu standardisieren. Kleinen wie großen Landkreisen wird die Digitalisierung neue Möglichkeiten eröffnen, effizienter zu arbeiten und personelle Ressourcen besser und zielgenauer einzusetzen. Diese Chancen der Digitalisierung gilt es zu nutzen. Der Breitbandausbau sowie ein flächendeckender und leistungsfähiger Mobilfunknetzausbau sind die unabdingbaren Grundvoraussetzungen für den Erhalt und die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltungen. Statt Mittel in Gebietsreformen fehlzuinvestieren, sollten diese stattdessen dem Ausbau der Digitalisierung zugutekommen. Außerdem sollten das Land und die Kreise die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes weiter in enger Kooperation vorantreiben, um die Möglichkeiten der Digitalisierung als Motor für die Effizienz von Verwaltungshandeln konsequent und nachhaltig nutzen zu können.

Eine letzte Anmerkung zum Thema Leistungsfähigkeit darf an dieser Stelle nicht fehlen: Letztlich ist Grundvoraussetzung für die Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Landkreise eine aufgabenangemessene und damit verfassungsgemäße Finanzierung. Ist diese sichergestellt, sind kleine wie große Landkreise in der Lage, die Herausforderungen der Zukunft bestens zu bewältigen.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel