Zwangsfusionen sind keine Option

In der öffentlichen Diskussion wird recht einhellig gefordert, Zwangsfusionen von vorneherein auszuschließen. Eine nähere Begründung findet man allerdings kaum. Warum aber sind Zwangsfusionen tatsächlich keine Option?

Was in dem Gutachten an der einen oder anderen Stelle unter dem eher wirtschaftswissenschaftlichen Stichwort „Frustrationskosten“ angeführt wird, kennzeichnet bei näherer Betrachtung das wesentliche Element unserer Demokratie, das bei einer Diskussion über Gebietsreformen nicht hoch genug gehalten werden kann: Es ist die erforderliche Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der von ihnen gewählten Landrätinnen und Landräte sowie Kreistage. Ohne diese in den Reformprozess mit einzubeziehen, ihre Akzeptanz zu erlangen und sie für eine entsprechende Umsetzung zu gewinnen, kann eine Gebietsreform vor Ort nicht getragen werden und somit auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Im Gegenteil: Die von den Gutachtern vorgeschlagene Bürgerbeteiligung – wenngleich nur in Form der Beteiligung eines kleinen Kreises und damit wenig repräsentativ – würde sich im Nachhinein wie ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger umkehren, würde man ihre Einwände, Vorschläge oder Bedenken mit einem gegenläufigen gesetzgeberischen Akt zur Seite wischen. Gerade im ländlichen Raum hätte dies fatale Konsequenzen: Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort würden sich schnell als Verlierer der Reform fühlen, das ohnehin vielerorts vorhandene Gefühl des „abgehängt Werdens“ sich noch deutlich verstärken. Und das zu einer Zeit, in der dies gerade auf Bundesebene eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ mit breit und intensiv diskutierten Vorschlägen zu verhindern sucht.

Aus diesem Grunde ist die Landespolitik daher gut beraten, ihr Versprechen, im Rahmen der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform auf Zwangsfusionen zu verzichten, ausdrücklich auch zugunsten der Landkreise zu bekräftigen.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken nächstes Kapitel