Selbstverständnis der Landkreise

Die Landkreise verstehen sich als Bündelungsbehörde in der Fläche. Sie wirken in ihrem Gebiet darüber hinaus ausgleichend und ergänzend. Mit finanziellen Zuschüssen aus der Kreiskasse werden Projekte kleinerer, finanzschwächerer Gemeinden unterstützt (Ausgleichsfunktion). In anderen Fällen ergänzt der Landkreis die unterschiedlichen Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung seitens seiner Gemeinden. Durch die ausgleichende und ergänzende Funktion sichert der Landkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern ein mit dem großstädtischen Bereich vergleichbares, gleichwertiges Angebot kommunaler Dienstleistungen. Die Landkreise sind unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung. Unser Staatsgefüge baut auf Dezentralität auf. Dezentralisierung dient dazu, Entscheidungen dort bürgernah zu treffen, wo sie anstehen. Dezentrales Verwaltungshandeln ist ein Grundbestandteil unseres föderalen Systems und hat sich als Erfolgsmodell in unserem demokratischen Rechtsstaat bewährt. An diesem Selbstverständnis der Stellung der Landkreise hält der Landkreistag ausdrücklich fest.

Natürlich sehen auch wir die neuen Herausforderungen, die die demografische Entwicklung, aber auch die Globalisierung an uns stellen. Hier bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Konsenses, wie wir diesen Herausforderungen begegnen können. Aus der Sicht des Landkreistages bedarf es hierfür einer Stärkung der Stellung der Landkreise, um in Zeiten der Globalisierung die Bürgernähe des Verwaltungshandelns weiter zu gewährleisten.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken nächstes Kapitel