Einbeziehung der Kommunen in weitere Begutachtungen
- Die Erfahrungen aus der Gutachtenbeauftragung für diese zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform haben gezeigt, dass eine stärkere Einbeziehung der kommunalen Familie schon in den Prozess der Gutachtenerstellung dringend erforderlich ist. Es kann nicht dabei bleiben, dass die Kommunen zu Anfang Wünsche formulieren dürfen und der gesamte weitere Prozess im Geheimen abläuft während die von den Reformüberlegungen Betroffenen als Zaungäste das Geschehen verfolgen und dann am Ende aus den Medien von den Überlegungen der Gutachter erfahren. Ein alle Facetten beleuchtendes und allseits akzeptiertes Gutachten kann nur entstehen, wenn alle Beteiligten auf Augenhöhe beteiligt sind und ständig über die Fortschritte und Wegmarken des Gutachtens informiert sind. Am Ende gilt, dass die Menschen in den Kommunen von den Überlegungen betroffen sind. Eine aktive Beteiligung und ein lebendiges Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gelingt aber nur, wenn die Kommunen eng eingebunden sind.
- Bei allen Reformüberlegungen kann der Gebietszuschnitt von Kommunen kein Selbstzweck sein. Kommunale Mandatsträger stellen sich tagtäglich die Frage, ob die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht und sinnvoll in den bestehenden Verwaltungsstrukturen zu erbringen sind. Gleichzeitig fragen sie sich, ob die bestehenden Strukturen leistungsfähig und zukunftsfest sind – und ob sie dem Willen der Einwohnerschaft noch entsprechen. Deswegen gibt es auch keine grundsätzliche Ablehnung des Städtetages gegen einen Reformprozess, sofern er sinnvoll und bürgerfreundlich gestaltet wird und das Ergebnis eine echte Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen bringt. Unter diese Bedingungen werden Reformbemühungen durch den Städtetag ausdrücklich begrüßt. Eine Reform um der Reform Willen kann diesen Anspruch hingegen nicht erfüllen.