Einführung

  1. Der Prozess der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz begann bereits im Jahr 2008 mit dem Ansatz, Aufgabenverlagerungen von Landesbehörden auf die kommunale Ebene und umgekehrt zu vollziehen und Reformen im Bereich der Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden anzustoßen. Dieser letzte Teil war am Ende der wesentliche Punkt des Reformansatzes. Ausgangspunkt dabei war eine Zielgröße für Verbandsgemeinden von 12.000 Einwohnern. Damals wie heute war tragendes Argument für die Fusion von Verbandsgemeinden eine Steigerung der Effizienz und Senkung der Kosten. Für die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform 2015 wurde zunächst eine Absprache zwischen der damaligen Regierungskoalition aus SPD und Grünen und der einzigen Oppositionsfraktion CDU getroffen, wonach ein weiteres Gutachten beauftragt werden sollte. Inhalt dieses Gutachtens sollte die Frage der territorialen Gliederung des Landes im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch wiederum Aufgabenverlagerungen von der kommunalen Ebene auf die Landesebene bzw. umgekehrt sein. Die Absprache wurde nach der Wahl 2016 auch von der FDP mitgetragen.
  2. Es handelt sich hier um die sogenannte Zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform. Wie schon bei der ersten Stufe wurden bei dieser zweiten Stufe des Reformprozesses die Kommunen nur am Rande einbezogen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten lediglich die Möglichkeit, Gutachtenfragen mit zu formulieren. Wie der weitere Prozess der Gutachtenerstellung im Nachhinein gezeigt hat, wurden noch nicht einmal diese für die Kommunen zentralen Punkte ausreichend untersucht bzw. gewürdigt.
  3. Die Veröffentlichung des Gutachtens war für Ende Mai 2018 angekündigt und wurde seitens der Landesregierung mehrfach verschoben. Letztlich fand eine Vorstellung der Ergebnisse im Dezember statt, wobei die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der hauptsächlich Betroffenen erst kurz vor der Präsentation vor Landtagsabgeordneten und Journalisten als mögliche Zielgruppe für eine unmittelbare Vorstellung und Diskussion mit den Hauptgutachtern erkannt wurden. Dass seitens der Landesregierung nicht von Anfang an beabsichtigt war, die direkt betroffenen Kommunen über die Ergebnisse unmittelbar zu unterrichten – die Betroffenen so letztlich über die Medien von den Ergebnissen des Gutachtens erfahren haben – darf sich nicht wiederholen. Im Sinne einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land ist daher eine deutlich stärkere Einbindung als bisher zu fordern.
  4. In der sich an die Veröffentlichung anschließenden Diskussion haben die Gutachter den Eindruck erweckt, sie würden lediglich Debattenbeiträge liefern und seien nur Ideengeber. Allein schon die Benennung zentraler Reformvorschläge zeigt, dass die Gutachter ihre eigene Rolle indes anders definieren. So wird der weitest gehende Reformvorschlag mit Eingemeindung der kreisfreien Stadt Frankenthal als „Gesamtoptimierung“ bezeichnet, ein weiterer Ansatz als „Dringlichkeitsoptimierung“. Damit wird deutlich, dass sich die Gutachter weit von einer neutralen Position entfernt haben und sich in einer Rolle als Politikgestalter sehen.
Autor: Fabian Kirsch, Michael Mätzig Drucken nächstes Kapitel