Kommunen stärken – Verwaltung unmittelbar gestalten

  1. Stärke der Bundesrepublik Deutschland über alle Jahrzehnte seit der Gründung hinweg ist der Grundsatz des Föderalismus gewesen, der sich widerspiegelt im Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Stärke, dass die Probleme vor Ort am besten auch vor Ort behoben werden und dass es für eine Problemlage regional unterschiedliche Lösungsansätze geben kann, wird in der aktuellen Debatte ins Gegenteil verkehrt. Seit einigen Jahren wird der Ruf nach zentralen Entscheidungen, einer vermeintlichen Vereinheitlichung und dem „starken“ Staat immer lauter. Diese Argumentation findet in der öffentlichen Debatte besonders in Bezug auf die europäische Ebene schnell ihre Grenze. Entscheidungen aus Brüssel werden oft als zu zentral, zu einheitlich und zu bestimmend wahrgenommen. Um dem entgegenzuwirken wird in jüngster Zeit unter dem Stichwort der Subsidiarität zunehmend erkannt, dass Entscheidungen sinnvollerweise bei denen getroffen werden sollten, die davon betroffen sind. Und es wird erkannt, dass Entscheidungen dann transparent und nachvollziehbar sind, wenn sie von der örtlichen Ebene getroffen werden. Diese Erkenntnis muss sich auch bei den Kommunalreformen durchsetzen. Ziel muss sein, möglichst viele Entscheidungen auf der örtlichen Ebene zu treffen. Dies bedeutet, dass die kommunale Verantwortung zu stärken ist und möglichst viele Entscheidungen vom Land auf die Kommunen zurück zu übertragen sind. Der strukturelle Ansatz darf nicht sein, den Kommunen Aufgaben zu nehmen. Vielmehr müssen in großem Umfang Aufgaben wieder vom Land auf die Kommunen verlagert werden – und die Kommunen müssen finanziell dafür ausreichend ausgestattet werden.
Autor: Fabian Kirsch, Michael Mätzig Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel