Begriff und Wesen der kommunalen Spitzenverbände

  1. Begrifflich versteht man unter den kommunalen Spitzenverbänden die im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung auf Landes- und Bundesebene eingegangenen freiwilligen Zusammenschlüsse von Gemeinden, Städten, Landkreisen und höheren Kommunalverbänden. Deren Mitglieder bestehen entweder aus den einzelnen Gebietskörperschaften oder - bei zwei der Spitzenverbände auf Bundesebene - aus deren landesbezogenen Zusammenschlüssen, also den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene.

    Zu den wesentlichen Zielen der kommunalen Spitzenverbände gehört es, den Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern und auszubauen sowie die Anteilnahme der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens in den örtlichen Gemeinwesen zu wecken und zu stärken. Die kommunalen Spitzenverbände achten besonders auch auf die Wahrung des im Grundgesetz und in den Länderverfassungen verankerten Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung.

  2. Die kommunalen Spitzenverbände orientieren sich, wie ihre Mitgliedsgebietskörperschaften, an dem Wohl der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen leben. Sie treten als Sprecher öffentlicher Anliegen auf, nicht etwa privater Sonderinteressen. Sie unterscheiden sich dadurch nicht unerheblich von Interessenverbänden, beispielsweise der Wirtschaft und des Handels. Aus der gemeinwohlbezogenen Zielsetzung ihrer Mitglieder, also der kommunalen Gebietskörperschaften, folgt, dass die Aufgabenstellung dieser Verbände sich allein nach dem Gemeinwohl ausrichtet.

    Die kommunalen Spitzenverbände sind außerdem zu unentbehrlichen Bindegliedern zwischen den kommunalen und zentralen Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene geworden. Sie haben auch die Aufgabe, die zunehmende Arbeits- und Funktionsteilung zwischen verschiedenen Ebenen politischen Handelns zu überbrücken.

  3. Die Beschlussorgane der kommunalen Spitzenverbände bilden fast ausschließlich Persönlichkeiten, die mittelbar oder unmittelbar aus allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen als Ratsmitglieder, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete oder Kreisbeigeordnete hervorgegangen sind.

  4. Die kommunalen Spitzenverbände sind frei von parteipolitischer Zielsetzung oder Betätigung. Wenn sie auch oft Angelegenheiten erörtern, die ihrer Natur nach zugleich Gegenstand parteipolitischen Strebens sind, so steht bei ihnen die Diskussion jedoch nicht unter parteipolitischen Gesichtspunkten, sondern verfolgt das Ziel, die kommunalen Belange auf allen Ebenen wahrzunehmen, sie zu artikulieren und damit die kommunale Selbstverwaltung zu fördern. Die Unabhängigkeit der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Staat besteht auch in finanzieller Hinsicht. Ihre Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Umlagen ihrer Mitglieder.

  5. Die Geschichte der kommunalen Spitzenverbände ist ein äußerst komplexes, wenn auch sehr interessantes Thema, das hier nur ganz kurz erwähnt werden kann. Die Anfänge von Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften haben in der Mitte und am Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. Markantes Datum ist die Gründung des Deutschen Städtetages im Jahre 1905.

    Während des Dritten Reiches bestand ein zwangsweise gebildeter Einheitsspitzenverband, der nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch aufgelöst wurde. Es erfolgte sodann in allen Ländern und auch auf Bundesebene die Neugründung der kommunalen Spitzenverbände bzw. die Fortsetzung der vor dem zwangsweisen Zusammenschluss im Dritten Reich bestehenden kommunalen Verbände.
Autor: Dr. Daniela Franke Drucken nächstes Kapitel