Organisation der kommunalen Spitzenverbände

Bei den drei kommunalen Spitzenverbänden im Lande Rheinland-Pfalz handelt es sich von der Rechtsnatur her um eingetragene Vereine. Obwohl die Aufgabenstellung der kommunalen Spitzenverbände, wie oben dargelegt, dafür sprechen würde, sich in der Form der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu organisieren, wie dies beispielsweise in Bayern der Fall ist, hat man einer langen Tradition folgend hier die Rechtsform des eingetragenen Vereins gewählt, die auch eine Reihe von Vorteilen besitzt, beispielsweise die Unabhängigkeit gegenüber der staatlichen Verwaltung.

Die innere Organisation der kommunalen Spitzenverbände ist im Wesentlichen gleichartig, indem jeweils eine Mitgliederversammlung bzw. eine Hauptversammlung das oberste Organ des Verbandes ist, in das nach im Einzelnen festgelegten Schlüsseln die Mitglieder Delegierte entsenden. Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. In ihre Zuständigkeit fallen die Festlegung der Satzung, die Vorstandswahl, die Festsetzung des Beitrages und die Beschlussfassung über den Haushaltsplan; Haushaltsplan und Verbandsbeitrag werden beim Gemeinde- und Städtebund allerdings vom „Landesausschuss“ beschlossen.

Bedeutsamstes Organ der Spitzenverbände ist der „Vorstand“ oder „Geschäftsführende Vorstand“ (so beim Landkreistag), der grundsätzlich über alle Angelegenheiten zu beschließen hat, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung, der bzw. dem Vorsitzenden oder der Geschäftsführung bzw. anderen Gremien obliegen. Besonderheiten weist in Rheinland-Pfalz der Gemeinde- und Städtebund auf, der - wie schon angedeutet - zusätzlich einen „Landesausschuss“ besitzt, der insbesondere den Haushaltsplan mit Stellenplan sowie die Festsetzung des Verbandsbeitrages beschließt und die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer wählt. Der Landkreistag hat zusätzlich einen „Erweiterten Vorstand“, der ebenfalls über Richtlinien und Grundsatzfragen zu beraten hat und den Haushaltsplan sowie die Hauptversammlung vorbereitet. Er bildet zudem ein wichtiges Bindeglied zu den kommunal- und landespolitischen Institutionen.

Alle Spitzenverbände haben Vorsitzende, die jeweils ehrenamtlich tätig sind, sowie entsprechende Stellvertretende Vorsitzende. Die rheinland-pfälzischen Spitzenverbände verfügen alle über hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen, die von Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern bzw. Hauptgeschäftsführerinnen oder Hauptgeschäftsführern geleitet werden. In Rheinland-Pfalz besitzen die Spitzenverbände gemeinsam ein Bürogebäude am Deutschhausplatz in Mainz, in dem auch der Kommunale Arbeitgeberverband, die Kommunal-Akademie und der Verband Kommunaler Unternehmen Büros unterhalten.

Für die wichtigsten Geschäftsbereiche haben die kommunalen Spitzenverbände jeweils eigene Beiräte und Fachausschüsse gebildet, die die Beschlüsse der Verbandsorgane vorbereiten bzw. endgültige Entscheidungen treffen, soweit diese auf sie delegiert sind.

Es bestehen auch verschiedene regionale Untergliederungen der kommunalen Spitzenverbände, z. B. die Kreisgruppen des Gemeinde- und Städtebundes oder die auf die früheren Regierungsbezirke bezogenen zwei Landrätekonferenzen (Nord und Süd) des Landkreistages.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel