Energiepolitik

Die EU hat sich im Rahmen einer ganzheitlichen Europa-2020-Strategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen. Basierend auf einer Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RL 2009/28/EG) sind durch die Mitgliedstaaten der EU nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien aufzustellen, um die ambitionierten EU-Ziele umzusetzen. Dabei spielt die Energiegewinnung aus fester Biomasse eine wichtige Rolle. So soll der Beitrag der Forstwirtschaft durch Rund- und Resthölzer mehr als 50 % umfassen. Besondere Bedeutung kommt der Herkunft und der Erzeugung von Biomasse zu und der Frage nach der Notwendigkeit besonderer Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung von forstlicher Biomasse. Im Jahr 2016 hat die EU-Kommission ihren Entwurf zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nach 2020 („RED II“) vorgestellt, wonach der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 27 % gesteigert werden soll.