Naturschutzpolitik

Ein wesentliches Element der EU-Naturschutzpolitik stellt das Schutzgebietsnetz Natura 2000 dar. Es umfasst die Vogelschutzgebiete (Richtlinie 2009/147/EG) und die 1992 ins Leben gerufene Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie). Die beiden Richtlinien bilden einen abgegrenzten Rechtskreis zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Europa. Natura 2000 erfasst auf dem europäischen Festland etwa 18 % der Landfläche, wobei Wälder mit etwa 50 % einen großen Anteil hieran ausmachen. Für die Waldbewirtschaftung ergeben sich daraus im Einzelfall Einschränkungen bei der Baumartenwahl, bei der Nutzung von hiebsreifen Altholzbeständen sowie bei der Frage des erforderlichen Totholzanteiles.

Mit der Biodiversitätsstrategie von Mai 2011 (COM 2011/244) hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den derzeitigen Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2020 aufzuhalten und die Entwicklung umzukehren. Damit möchte die EU ihren eigenen Biodiversitätszielen als auch den internationalen Verpflichtungen der Biodiversitätskonvention (CBD) von Nagoya 2010 nachkommen. Die Forstwirtschaft betreffen dabei die Einführung von Waldbewirtschaftungsplänen zur Sicherung der Nachhaltigkeit sowie die Forderung nach messbaren Zustandsverbesserungen in Natura-2000-Gebieten und die Wiederherstellung verschlechterter Ökosysteme. Nach Abschluss der Evaluation zu Ende ihrer Laufzeit soll die Biodiversitätsstrategie der EU nach 2020 an die aktuellen Erfordernisse im Naturschutz angepasst und weiterentwickelt werden.