FECOF-Europäischer Dachverband der gemeindlichen Waldbesitzervertretungen

Die FECOF („Fédération Européene des Communes Forestiéres“) ist die europäische Dachorganisation des Kommunalwaldes. Sie wurde 1990 vor dem Hintergrund wach-sender waldpolitischer Fragestellungen auf der Ebene der Europäischen Union gegründet. Gründungsmitglieder der FECOF waren der französische Kommunalwaldbesitzerverband FNCOFOR (Forêts Nationales-Communes Forestières de la France) sowie von deutscher Seite der Gemeinsame Forstausschuss der drei kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Landkreistag. Derzeit wird die FECOF von nationalen Sektionen in Frankreich, Deutschland, Spanien mit Katalonien, Tschechien und Bulgarien getragen. Der erste Vizepräsident der FNCOFOR und Bürgermeister der Gemeinde Plaine (Elsass), Pierre Grandadam, ist derzeitiger Präsident der FECOF. Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon und damit Verantwortlicher für den größten kommunalen Stadtforstbetrieb in Deutschland, ist Vorsitzender der deutschen Sektion und Vize-Präsident der FECOF. Die Geschäftsführung des Verbands ist beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz in Mainz angesiedelt.

Die Zielsetzung der FECOF besteht darin, alle wichtigen Entscheidungsprozesse mit forstpolitischer Relevanz im Bereich der europäischen Politik zu begleiten, die Einflüsse auf die Interessen des europaweit sehr heterogenen Kommunalwaldes zu beobachten und Lösungsansätze zu formulieren. Die FECOF sucht dabei sowohl den Kontakt mit den EU-Gremien (EU-Kommission, Europäisches Parlament) und arbeitet mit anderen forstlichen Verbänden zusammen (Staatswaldvertretung EUSTAFOR, Privatwaldbesitzerverband CEPF). Gemeinsam mit CEPF, EUSTAFOR sowie weiteren forstlichen Verbänden unterhält die FECOF das europäische Haus der Forstwirtschaft in Brüssel („European Forestry House“) und ist gleichzeitig in verschiedene EU-Gremien eingebunden, die sich mit Waldfragen beschäftigen. Die FECOF ist sich dabei bewusst, dass der Kommunalwald eine Zwischenstellung zwischen Staats- und Privatwald einnimmt und als Waldbesitz der öffentlichen Hand in besonderer Weise gesellschaftlichen und ökologischen Funktionen des Waldes verpflichtet ist. Diese können langfristig nur dann erfüllt werden, wenn die Bewirtschaftung kommunalen Waldbesitzes für die Städte, Gemeinden und Gebietskörperschaften auch ökonomisch tragfähig ist.

Autor: Maximilian Hauck Drucken voriges Kapitel