Klimaschutz

Die EU hat sich im Rahmen des „climate and energy package“ mit einem Bündel von Regelungen verpflichtet, die Emission von Treibhausgasen (THG) bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 % zu reduzieren (20-20-20-Targets). Der LULUCF-Sektor („Land Use, Land Use Change and Forestry“) mit den damit verbundenen Tätigkeiten (Land- und Forstwirtschaft), welcher zunächst in der Klimapolitik der EU unberücksichtigt geblieben war, wird nun in die Betrachtungen mit einbezogen. Dabei gilt die Maxime, dass der Sektor keine Quelle für klimaschädliche Emissionen sein darf. Basis der diesbezüglichen Überprüfung stellen im Bereich der Forstwirtschaft sogenannte Forstreferenzlevel dar. Gemeinhin wird ein hoher Einspareffekt insbesondere für bewirtschaftete Wälder angenommen, insbesondere durch die dauerhafte Festlegung von CO2 im Holzvorat sowie in den im Rahmen einer nachhaltigen forstlichen Nutzung erzeugten Holzprodukten.