Regionaltypische Bauweise

Dazu gehört nicht nur in den Ortskernen, sondern auch in den Neubaugebieten die Rückbesinnung auf eine regionaltypische Bauweise und die Abkehr vom vielfach beliebten „Gelsenkirchener Barock“, in dem sich die Baustile aus aller Welt vereinen. Die Menschen entscheiden sich heute bewusst für eine bestimmte Region oder Gemeinde und erwarten dann von der Gemeinde bei entsprechenden Bauvorhaben Vorgaben. Hier fehlt es oft am wirklichen Gestaltungswillen der Ortsgemeinden und an entsprechenden Regeln, die den mittlerweile immer mehr eingeschalteten Architekten diese Orientierungen liefern. Hier hat die Verbandsgemeinde Wallmerod vorbildlich ein für diese Problematik sehr gutes Bestands-, Förder- und Anreizregelwerk geschaffen.

Planungsrechtliche Grundlagen werden hier ebenso wie integrierte Planungen im Bereich Verkehr, Schule, Spielplatz und Freizeit erwartet, die sich nicht in der Schaffung eines Kinderspielplatzes mit drei Geräten erschöpfen sollten. Die Gemeinde selbst hat z. B. die Möglichkeit, bei der Planung und Realisierung von Dorfgemeinschaftshäusern oder -hallen mit gutem Beispiel voranzugehen und die regionalen Architekturelemente mit einzubringen.

Planungsrechtlich immer bedeutsamer wird dabei die Verknüpfung dieser Elemente zur Bewahrung der Ortskerne. Dabei müssen unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die wichtigsten Denkmale erhalten, der Abriss alter, aber weniger für das Ortsbild wichtiger Gebäude zugelassen, neue Gestaltungen eingebunden und größere prägende Flächen neu gestaltet werden, um zu zeitgemäßen und denkmal- und ortsbildtypischen Lösungen zu kommen. Hier fehlen die koordinierenden rechtlichen Vorgaben. Dies gilt insbesondere für den Zugriff der Gemeinden auf schon lange nicht mehr genutzte Liegenschaften. Hier muss ein stärkerer Eingriff in das Eigentum ermöglicht werden, um den Verfall zu verhindern oder neue Gestaltungen zu ermöglichen. Das bisherige baurechtliche Regelwerk reicht nicht aus.

Autor: Winfried Manns Drucken voriges Kapitel