Orts- und Heimatgeschichte

Die Beschäftigung der Geschichts- und Heimatvereine mit ihrer örtlichen und regionalen Geschichte hat zu einer umfangreichen Darstellung dieser Entwicklungen der letzten Jahrhunderte in Pfarr-, Schul-, Orts- und Familienchroniken geführt. Es ist erstaunlich, mit welcher Akribie und Sorgfalt die sehr oft ehrenamtlichen Heimatforscher die jeweilige Ortsgeschichte aufgearbeitet haben. Viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren auf diese Art und Weise eine Chronik vorlegen können. Die Bevölkerung schätzt diese Aufarbeitung sehr. Sie findet im Allgemeinen großen Anklang.

Das Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl., S. 277) schreibt vor, dass Unterlagen der kommunalen Gebietskörperschaften, die für deren Aufgaben nicht mehr benötigt werden, in öffentlichen Archiven auf Dauer aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten sind, wenn sie bleibenden Wert haben. Die kommunalen Gebietskörperschaften haben deshalb für ihr Archivgut oft beachtliche eigene Archive zu unterhalten.

Durch die elektronische Datenverarbeitung ist es in den letzten Jahren entschieden einfacher geworden, kommunales Archivgut aufzubewahren. Durch die immer weiter voranschreitende Möglichkeit des Einscannens lassen sich Schrift- und insbesondere Bilddokumente wesentlich effektiver sichern. Bei feststellbarem wachsendem Interesse an der Geschichte der eigenen Gemeinde fördern Kommunalarchive auf diese Art und Weise die innergemeindliche Identifikation und das Interesse des Bürgers an seiner Gemeinde. Die Aufarbeitung der örtlichen Entwicklung und ihrer Darstellung wird durch die elektronische Datenverarbeitung stark erleichtert.

Andererseits jedoch nimmt die Fülle der archivierten Daten rasant zu. Das Landesarchiv bietet deshalb gegen angemessene Kostenbeteiligung die Verwahrung und Verwaltung kommunalen Archivgutes an. Diese Möglichkeit sollten insbesondere kleinere Kommunen nutzen, weil dadurch mit Hilfe der Fachleute des Landesarchivs die wirklich wesentlichen Dokumente einer Kommune gesichert werden.

Autor: Winfried Manns Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel