Exkurs II: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV

Zum Landesentwicklungsprogramm IV gab es bislang drei Teilfortschreibungen:

Erste Teilfortschreibung

Die Erste Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ trat am 11. Mai 2013 in Kraft. Sie ergänzte und änderte die Ziele und Grundsätze in Bezug auf die Nutzung der Erneuerbaren Energien. In das Leitbild „Nachhaltige Energieversorgung“ wurde das Ziel aufgenommen, bis 2030 bilanziell den verbrauchten Strom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Bis zum Jahr 2020 soll dafür die Stromerzeugung aus Windkraft verfünffacht und der Beitrag aus der Fotovoltaik auf über zwei Terrawattstunden gesteigert werden. Als neuer Grundsatz (G 162 a) wurde formuliert, dass Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden (nicht: Ortsgemeinden) sowie kreisfreie und große kreisangehörige Städte Klimaschutzkonzepte aufstellen sollen. In der Begründung/Erläuterung wird allerdings ausgeführt, dass ein Klimaschutzkonzept auf Kreisebene ausreichend ist, sofern darin „Aussagen zu den einzelnen Gemeinden getroffen werden“. Ein weiteres wesentliches Element der Ersten Teilfortschreibung ist die Sicherstellung des geordneten Ausbaus der Windenergienutzung in Zusammenwirkung von Regionalplanung und Bauleitplanung (G 163). Dabei sollen mindestens (das Wort mindestens entfällt mit der dritten Teilfortschreibung) 2 % der Fläche des Landes Rheinland-Pfalz, darin enthalten 2 % der Fläche des Waldes, für die Windenergienutzung bereitgestellt werden (G 163 a, G 163 c).

Zweite Teilfortschreibung

Die Zweite Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms trat am 22. August 2015 in Kraft. Durch sie wurden u. a. die notwendigen Korrekturen bei der Ausweisung von Mittelzentren vorgenommen, die sich aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen ergeben haben. Außerdem wurde das Ziel 31 im Rahmen der Nachhaltigen Siedlungsentwicklung aufgrund einer weiteren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geändert und darin klargestellt, dass vor einer Neuausweisung von Wohnbauflächen zu prüfen ist, ob im Innenbereich noch verfügbare Flächenpotenziale vorhanden sind. Schließlich erfolgte bei den Einzelhandelszielen des LEP eine Konkretisierung: Danach werden Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit großflächigen Betrieben gleichbehandelt.

Dritte Teilfortschreibung

Mit der Dritten Teilfortschreibung, die am 21. Juli 2017 in Kraft getreten ist, wurden neue Regelungen für die Windkraft aufgestellt. Dabei erfolgte eine Nachregulierung bei der planerischen Steuerung der Windenergie, um einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Ausbau der Windenergie und den Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Kulturlandschaftsschutzes sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gewährleisten. Im Leitbild „Nachhaltige Energieversorgung“ wurde zwar das Ziel beibehalten, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 bis zum Jahr 2020 um 40 %, mindestens jedoch bis 2050 um 90 % zu senken. Allerdings entfiel die Aussage, wonach Rheinland-Pfalz die Ziele verfolgt, bis 2030 bilanziell den verbrauchten Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, sowie bis 2020 die Stromerzeugung aus Windkraft zu verfünffachen und den Beitrag aus der Fotovoltaik auf über zwei Terrawattstunden (TWh) zu steigern. Des Weiteren wurden u. a. weitere Ausschlussgebiete für die Windenergie in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Zudem wurden die Mindestabstände in Ziel 163 h erhöht. Demnach ist ein Mindestabstand von Windenergieanlagen von mindestens 1.000 Metern (m) zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie zu Dorf-, Misch- und Kerngebieten einzuhalten, bei Anlagen, die höher als 200 m sind, sogar von mindestens 1.100 m. Schließlich soll an geeigneten Standorten die Möglichkeit des sog. Repowerings genutzt werden, durch das die Zahl der Anlagen reduziert und eine Steigerung der Nennleistung erzielt werden kann.

Das Landesentwicklungsprogramm sowie seine Teilfortschreibungen stehen auf der Homepage des Innenministeriums, www.mdi.rlp.de, unter der Rubrik „Landesplanung“ zum Download bereit

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken voriges Kapitel