Europa

Auf Europäischer Ebene wurde 1999 das sog. Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) verabschiedet. Das EUREK verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

  • Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union,
  • die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes sowie
  • eine ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes.

Das europäische Raumentwicklungskonzept hat keine Rechtsverbindlichkeit und eröffnet der Europäischen Union keine Kompetenzen im raumordnerischen Bereich.

Autor: Dr. Daniela Franke Drucken nächstes Kapitel