Begriff der Raumordnung

Landes- und Regionalplanung sind elementare Bestandteile der Raumordnung. Unter Raumordnung ist die umfassende, überörtliche und übergeordnete Planung zur Ordnung und Entwicklung eines Raumes zu verstehen. Ziel der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die natürlichen Gegebenheiten, die Bevölkerungsentwicklung (demografischer Wandel), die wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Belange und Erfordernisse sowie das Prinzip des Gender Mainstreamings beachtet und aus diesen Belangen resultierende konkurrierende Nutzungsansprüche an den Raum in einen Ausgleich bringt (vgl. § 1 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes). Die Raumordnung soll weiterhin gemäß § 1 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes

  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft gewährleisten,
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichern,
  • die Standortvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung sichern und verbessern,
  • die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,
  • gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen sichern oder herstellen,
  • zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beitragen,
  • den besonderen Möglichkeiten und Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung tragen und
  • dem besonderen Anspruch junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung gerecht werden.
Autor: Dr. Daniela Franke Drucken nächstes Kapitel