Kreisfinanzen

Den Kreisen als wichtigen Trägern von Leistungsaufgaben und Infrastrukturmaßnahmen sind in den letzten Jahren zunehmend schwierige finanzwirtschaftliche Probleme erwachsen. Insbesondere ist insoweit auf den ständigen Anstieg der Aufwendungen im sozialen und Jugendhilfebereich hinzuweisen. Aber auch in den sonstigen Aufgabenschwerpunkten, die oben aufgezeigt wurden, ist eine ständige Kostenentwicklung zu beobachten. Lebendige kommunale Selbstverwaltung im Kreis setzt auch aufgabengerechte Finanzausstattung voraus. Zurzeit finanzieren sich die Kreise aus Steuereinnahmen (denen jedoch nach Übertragung des Grunderwerbsteueranteils der Kreise auf das Land kaum noch Bedeutung zukommt), sowie aus Gebühren (beispielsweise für Baugenehmigungen, Kraftfahrzeugzulassung und Abfallbeseitigung), aus Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleiches sowie aus der von den kreisangehörigen Gemeinden zu leistenden und jährlich vom Kreistag festzusetzenden Kreisumlage (siehe § 58 LKO); hinzu kommen Kredite für besondere Investitionen. Die in den letzten Jahren stark angestiegene finanzielle Belastung der Kreise sollte auf Dauer eine bessere originäre Finanzausstattung der Kreise zur Folge haben; hierdurch wäre auch eine geringere Anspannung der Kreisumlage und damit eine Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden möglich.

Autor: Harald Pitzer Drucken voriges Kapitel