Leitlinien des neuen Sozialhilferechts

Für einen in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkten Personenkreis wird Sozialhilfe geleistet. Das Sozialhilferecht orientiert sich im Wesentlichen an folgenden Leitlinien:

  • Die Eigenverantwortung des Menschen ist gestärkt worden, insbesondere durch Umsetzung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“.
  • Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde verstärkt.
  • Die Verwaltungsvereinfachung wurde fortgesetzt.

Auch Menschen, für die eine Erwerbstätigkeit nicht in Betracht kommt, brauchen Hilfestellungen für ein eigenverantwortliches Leben außerhalb der Sozialhilfe. Die Instrumente zur Förderung eines aktiven Lebens und zur Überwindung der Bedürftigkeit sind deshalb mit den letzten Novellierungen ausgebaut worden. Insbesondere ist die Eingliederung behinderter Menschen weiterentwickelt und deren Selbstverantwortung gestärkt worden, indem schon vor einigen Jahren „Persönliche Budgets“ zur Verfügung und Anreize zur Inanspruchnahme ambulanter Dienste geschaffen wurden.