Zweites Buch des Sozialgesetzbuches: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das SGB II bezweckt allgemein die Aktivierung bedürftiger Personen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben. Allerdings gilt das SGB II nicht nur für Arbeitsuchende; auch erwerbsfähige Inhaberinnen und Inhaber eines Arbeitsplatzes mit Einkommen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums oder erwerbsfähige Hilfebedürftige, denen eine Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen nicht zugemutet werden kann, sind leistungsberechtigt.

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