Hilfearten
Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII sowie die in den Kapiteln Vier bis Neun genannten Hilfen. Formen der Leistungen sind nach § 10 SGB XII Dienstleistungen, Geldleistungen oder Sachleistungen. Zur Dienstleistung gehört nach § 10 Abs. 2 SGB XII außer der Beratung in Fragen der Sozialhilfe auch die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.