Leistungssberechtigte Personen

Leistungsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze (grundsätzlich das 65. Lebensjahr) vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Maßgabe des SGB VI dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unabhängig davon, ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb oder in einer Einrichtung begründet haben.

Autor: Burkhard Müller Drucken nächstes Kapitel