Leistungsumfang der bedarfsorientierten Grundsicherung

Die Grundsicherungsleistung ist so konzipiert, dass weitgehend ein ergänzender Bedarf an Sozialhilfe nicht entstehen soll. Von daher sind die wesentlichen Hilfebestandteile der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Grundsicherungsleistung beinhaltet. Hierzu gehören die Regelbedarfsstufe für den laufenden Bedarf, zusätzliche Bedarfe und Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.