Ausblick

Eine im Jahre 2003 vom Gemeinde- und Städtebund durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass in den meisten anderen Bundesländern eine Kostenbeteiligung der Sportvereine möglich ist und auch tatsächlich praktiziert wird. So verwundert es nicht, dass auch in Rheinland-Pfalz Diskussionen darüber aufgekommen sind, ob die entsprechende Regelung des Sportförderungsgesetzes aus dem Jahre 1974 heute noch zeitgemäß ist.

Inzwischen haben auch der Landessportbund und seine Mitglieder erkannt, dass moderate Beteiligungen der Vereine an den Kosten der Sporteinrichtungen sowie ehrenamtliches Engagement bei deren Unterhaltung geeignet sind, die hohe Qualität und die dauerhafte Nutzung sichern zu können. So haben Landessportbund und Gemeinde- und Städtebund in einer gemeinsamen Erklärung aus dem Jahre 2004 festgehalten, dass die im Gesetz vorgesehene grundsätzlich unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportanlagen Vereinbarungen vor Ort über freiwillige Leistungen von Vereinen im Rahmen der Unterhaltung und Pflege nicht entgegensteht. Individuelle Vereinbarungen auf lokaler Ebene können dazu beitragen, das gemeinsame Ziel der gesicherten Aufrechterhaltung der Sportstätten zu erreichen. Auf diesem Wege können für alle Beteiligten tragbare und flexible Lösungen vor Ort gefunden und ermöglicht werden.

Autor: Dr. Gerd Thielmann Drucken voriges Kapitel