Erfasste Sporteinrichtungen
Gegenstand der kostenfreien Nutzung sind die öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, die in Trägerschaft der öffentlichen Hand (Land oder kommunale Gebietskörperschaften) stehen. Dabei müssen drei Voraussetzungen vorliegen:
- Sporteinrichtungen im Sinne des Sportförderungsgesetzes
- Trägerschaft der öffentlichen Hand
- Öffentlichkeit der Einrichtung