Staatliche und sonstige Förderung der Sportstätten
Das Land fördert Sport-, Spiel und Freizeitanlagen kommunaler und anderer Träger auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen stehen Mittel des Landeshaushaltes zur Verfügung, deren Vergabe im Wesentlichen über § 12 SportFG geregelt wird. Wesentlich höhere Ansätze aber finden sich im Rahmen der Förderung mit den Zweckzuweisungen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 LFAG, die grundsätzlich der Förderung kommunaler Anlagen dienen. Im Einvernehmen mit der Gemeinde können Zuweisungen nach dieser Regelung u. U. auch gem. § 2 Abs. 7 LFAG an Sportorganisationen gewährt werden. Für die Gewährung der Mittel erlässt das Land Richtlinien nach § 18 Abs. 3 LFAG, was vorliegend durch die VV-Sportanlagenförderung geschehen ist (veröffentlicht im MinBl. 2015, S. 2177). Auch bieten die Sportbünde auf regionaler Ebene Förderprogramme an.
Etwaige Fördermöglichkeiten beschränken sich jedoch nicht nur auf die Landesebene. So können unter Umständen Sportstätten auch in den Genuss von Bundesmitteln kommen, so etwa über die Städtebauförderung (www.staedtebaufoerderung.info) oder das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ (www.sport-jugend-kultur.de), auch wenn es sich hierbei keineswegs um sportanlagenspezifische Fördertöpfe handelt. Zusätzlich bietet die KfW entsprechende Förderprogramme an.
Auch wenn die EU kein eigenes Sportstättenprogramm aufgelegt hat, so kann mittelbar über andere Förderprogramme eine Unterstützung erfolgen. So hat Sport inzwischen eine breite Anerkennung als Bestandteil z. B. gesellschaftlicher Strukturen gefunden. Um eine entsprechende Förderung zu erreichen, ist es erforderlich, sich auch in andere Themen der Gesellschaft einzubringen und sich im Antragsverfahren passend zu den Zielen der Strukturfonds zu positionieren. Zu nennen wären hier insbesondere der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ (www.efre.rlp.de) sowie das „Leader“-Projekt (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft), über welches in Rheinland-Pfalz bereits Sportstätten gefördert worden sind.
Als kompetenter Ansprechpartner hat sich das „Institut für Sportstättenentwicklung (ISE)“ erwiesen, welches sich als zentrale Koordinierungsstelle und Ansprechpartner für Vereine und Kommunen in allen Fragen der Sportentwicklung sieht (www-ise-rlp.de).