Städtebauförderung

Für Gemeinden über 3.000 Einwohner, die zentralörtliche Funktionen haben, greift die Städtebauförderung. Die Verwaltungsvorschrift „Förderung der städtebaulichen Erneuerung“ des Ministeriums des Innern und für Sport vom 17. November 2004 (VV StBauE) regelt die Förderung von Vorhaben, Maßnahmen und Programmen, die der Weiterentwicklung von Stadt- oder Gemeindegebieten, ihrer erstmaligen Entwicklung oder der Zuführung zu einer neuen Entwicklung dienen. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit der Erhaltung der Innenstädte oder Ortskerne, der militärischen und zivilen Konversion sowie dem Stadtumbau. Die städtebauliche Erneuerung soll die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden erhalten und zeitgemäß fortentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch Maßnahmen der kommunalen Entwicklung und des Städtebaus stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt schützen und verbessern. Grundlage für die Zuwendungen im Rahmen der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel sind das Baugesetzbuch, §§ 2 Abs. 1 und 18 LFAG, die VV StBauE und die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung. Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach § 205 Abs. 4 des Baugesetzbuches. Der Förderrahmen liegt bei öffentlichen Maßnahmen zwischen 60  und 85 Prozent. Auch hier gilt grundsätzlich das Verbot der Doppelförderung mit den Ausnahmen der Zuwendungen für Baumaßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Für strukturschwache Räume ist zudem auf das Bund- und Länderteilprogramm „Ländliche Zentren – Kleine Städte und Gemeinden“ hinzuweisen. Es bezweckt die Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen, die als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen. Die Zuwendungen werden der Gemeinde für die städtebauliche Gesamtmaßnahme bereitgestellt. Förderrahmen ist die VV StBauE.

Autor: Dr. Daniela Franke, Dr. Karl-Heinz Frieden Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel