Ärztliche Versorgung: Medizinische Versorgungszentren

Das klassische Modell des rund um die Uhr erreichbaren Landarztes wirkt auf junge Ärzte oft abschreckend, was sich erschwerend bei der Nachwuchsgewinnung bemerkbar macht. Aus diesem Grunde entfalten einige Gemeinden, Städte und Kreise eigene Aktivitäten, um die ärztliche Versorgung in ihrem Gebiet zu verbessern. Der Einsatz von Steuermitteln zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung ist mittlerweile nach dem Sozialgesetzbuch gestattet.

Will eine Kommune eine Arztpraxis in eigener Trägerschaft unterhalten, sind bei der Wahl der Rechtsform neben steuerrechtlichen Fragen auch finanzielle Haftungsfragen zu beachten. Als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) agiert das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) „Gesundheitszentrum Einrich“ unter der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen. Die AöR bietet den Ärzten und Helferinnen flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitarbeit. Damit kommt die Verbandsgemeinde dem zunehmenden Bedürfnis junger Ärztinnen nach, Beruf und Familie miteinander besser vereinbaren zu können, und konnte Nachfolger für die in Ruhestand getretenen Ärzte finden. Die Vorfinanzierung der Planung und Analysen übernahm die Verbandsgemeinde, diese Ausgaben werden als Gründungskosten in die AöR eingeführt und sollen sich im Laufe der Jahre amortisieren. Die Ärztinnen und Ärzte beziehen ein Festgehalt und werden darüber hinaus an potenziellen Gewinnen des MVZ beteiligt.

Neben der Rechtsform der AöR sind medizinische Versorgungszentren auch in Genossenschaftsform als freiwilliger Zusammenschluss niedergelassener Ärzte denkbar. Seit dem 1. November 2018 gibt es in Rheinland-Pfalz die erste Ärztegenossenschaft in Bitburg.  Die „Medicus Eifeler Ärzte eG“ hat 13 Genossen – allesamt Ärzte – und die Zulassung als Träger eines MVZ, d. h., dass die Genossenschaft Ärzte anstellen kann. Die Genossenschaft will Mediziner im Angestelltenverhältnis unter anderem auch in Teilzeit beschäftigen. Ältere Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxen in die Genossenschaft einzubringen. Die Genossenschaft stellt dann junge Ärzte an, die in den bestehenden Praxen sowie in den noch zu gründenden Zweitpraxen arbeiten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Förderung für Hausärzte auf dem Land von bis zu 15.000 Euro zur Gründung von Praxen auf die Ärztegenossenschaften ausgeweitet.

Medizinische Versorgungszentren bieten neben zeitgemäßen Arbeitszeitmodellen den Vorteil, auch zur Verbesserung der Pflegestrukturen durch Vernetzung beizutragen, indem neben den Gesundheitsdienstleistungen der niedergelassenen Ärzte auch Apotheken und Therapeuten gewonnen und Pflegeangebote gemacht werden.

Autor: Dr. Daniela Franke, Dr. Karl-Heinz Frieden Drucken nächstes Kapitel