„Dorfmobil“

Werden wahrscheinlich nie mehr als fünf Personen gleichzeitig transportiert, kann ein Fünfsitzer-Pkw eine interessante Alternative zum Bürgerbus sein. Schafft die Gemeinde einen solchen für ehrenamtliche Fahrdienste an, ist regelmäßig keine Genehmigung durch den Landesbetrieb für Mobilität erforderlich, und die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes greifen in der Regel nicht.

Autor: Dr. Daniela Franke, Dr. Karl-Heinz Frieden Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel