Bodenschutz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat den Zweck, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Das Gesetz regelt die Sanierung von Altlasten, d. h. Altablagerungen (Deponien, wilden Abfallablagerungen) sowie Altstandorten (ehemaligen Industriestandorten und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist). Das Altlastenmanagement umfasst die Information der Betroffenen, die Aufstellung von Sanierungsplänen sowie behördliche Überwachungs- und Eigenkontrollmaßnahmen der Sanierungspflichtigen. Zur Sanierung verpflichtet ist neben dem Verursacher und dem Grundstückseigentümer der Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers sowie grundsätzlich auch der frühere Eigentümer.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an die Sanierung, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne. Sie legt bundeseinheitlich rechtlich verbindliche Prüf-, Maßnahme- und Sanierungszielwerte für verschiedene Nutzungskategorien (Wohngebiete, Gewerbe, Spielplätze) fest.

Das Landesbodenschutzgesetz führt bundesgesetzliche Bestimmungen aus und ergänzt diese, z. B. durch Regelungen über Mitwirkungs- und Duldungspflichten, Betretungs- und Untersuchungsrechte sowie Entschädigung, eine Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebieten und Regelungen über Errichtung und Führung eines Bodeninformationssystems.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz ermöglicht spezielle Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf den Boden, die in § 12 BBodSchV konkretisiert werden. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft „Abfall“ vorbereitete Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV ist bei bodenschutzbezogenen Fragestellungen für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht anzuwenden.

Bodenschützende Regelungen sind auch im Baugesetzbuch sowie im Raumordnungsgesetz enthalten.

Autor: Birgit Heinz-Fischer Drucken voriges Kapitel