Bauleistungen

Die Vergabe von Bauaufträgen wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt. Der Abschnitt 1 ist anzuwenden für Bauaufträge unterhalb, der Abschnitt 2 oberhalb der EU-Schwellenwerte (Ziff. 6). Nach § 1 der VOB/A werden als Bauleistungen in diesem Sinne „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird,“ verstanden. Der Bauleistungsbegriff umfasst auch Arbeiten an einem Grundstück. Bauleistungen sind damit neben den Arbeiten zur Errichtung einer baulichen Anlage auch u. a. Arbeiten an einer bestehenden Anlage, Abbrucharbeiten, Landschafts- und Gartenarbeiten, Ausschachtungen sowie Lieferung und Einbau maschineller oder elektrotechnischer Teile (z. B. Aufzüge), wenn die Teile durch eine feste Verbindung Bestandteil der baulichen Anlage selbst werden.

Autor: Klaus Faßnacht Drucken nächstes Kapitel