Liefer-, Dienstleistungen

Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird oberhalb der EU-Schwelle (Ziff. 6) in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Unterhalb der EU-Schwelle ist derzeit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL/A) anzuwenden. Die VOL/A wird noch im Jahr 2019 durch die völlig neu gefasste Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Eine aussagekräftige Aufzählung der unterschiedlichen Leistungen nach VOL/A ist in einem Anhang 1a/b erfasst.