Der Rechtsaufbau im Vergaberecht
- EU-Richtlinien
Die EU-Richtlinien legen den Rahmen und die Grundlage der vergaberechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten fest (EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge 2014/24/EU, Bau Koordinierungsrichtlinie, Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie etc.). Die Mitgliedstaaten werden hierdurch verpflichtet, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das GWB setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um und enthält die grundsätzlichen Vorschriften für alle Vergabearten (siehe unten). - Vergabeverordnung (VgV)
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) regelt im Wesentlichen das Vergabeverfahren für Dienst-, Liefer-, und Planungsleistungen, und auch Konzessionsvergaben. - Vergabe- und Vertragsordnungen (Verdingungsordnungen) VOB/VOL
Die VOL/A wird noch 2019 durch die neue UVgO ersetzt. - Verwaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz
Die VV Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen wird noch im Jahr 2019 komplett neu gefasst.
VV Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung der Landesregierung - Dienstanweisungen der öffentlichen Auftraggeber