Der Rechtsaufbau im Vergaberecht

  1. EU-Richtlinien
    Die EU-Richtlinien legen den Rahmen und die Grundlage der vergaberechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten fest (EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge 2014/24/EU, Bau Koordinierungsrichtlinie, Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie etc.). Die Mitgliedstaaten werden hierdurch verpflichtet, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
  2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    Das GWB setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um und enthält die grundsätzlichen Vorschriften für alle Vergabearten (siehe unten).
  3. Vergabeverordnung (VgV)
    Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) regelt im Wesentlichen das Vergabeverfahren für Dienst-, Liefer-, und Planungsleistungen, und auch Konzessionsvergaben.
  4. Vergabe- und Vertragsordnungen (Verdingungsordnungen) VOB/VOL
    Die VOL/A wird noch 2019 durch die neue UVgO ersetzt.
  5. Verwaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz
    Die VV Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen wird noch im Jahr 2019 komplett neu gefasst.
    VV Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung der Landesregierung
  6. Dienstanweisungen der öffentlichen Auftraggeber