Die Vergabearten oberhalb der EU-Schwelle

Oberhalb der EU-Schwelle (vgl. Ziff. 6) besteht noch eine Zweiteilung des Rechtes in:

  • Baumaßnahmen (VOB/A EG) und
  • Liefer-, Dienst-, Planungsleistungen (VgV)

Die Vergabegrundsätze sind im GWB normiert. Dem öffentlichen Auftraggeber steht grundsätzlich das Offene Verfahren und das Nichtoffene Verfahren (stets mit Teilnahmewettbewerb) nach seiner Wahl zur Verfügung.

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