Die Vergabearten oberhalb der EU-Schwelle
Oberhalb der EU-Schwelle (vgl. Ziff. 6) besteht noch eine Zweiteilung des Rechtes in:
- Baumaßnahmen (VOB/A EG) und
- Liefer-, Dienst-, Planungsleistungen (VgV)
Die Vergabegrundsätze sind im GWB normiert. Dem öffentlichen Auftraggeber steht grundsätzlich das Offene Verfahren und das Nichtoffene Verfahren (stets mit Teilnahmewettbewerb) nach seiner Wahl zur Verfügung.