Öffentliche Ausschreibung

Mit der Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbegrenzten Zahl von Unternehmen in einem festgelegten Verfahren vergeben. Im Wettbewerb wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht ausschließlich auf den Preis gerichtet. Auch andere Vergabekriterien sind in den vorgenannten Vergaberechten geregelt. Durch die Kombination des festgelegten Eröffnungstermins und einem strikten Nachverhandlungsverbot werden die Unternehmen veranlasst, den besten Preis zu kalkulieren, soweit sie am Auftrag interessiert sind. Die Öffentliche Ausschreibung ist uneingeschränkt die einfachste Möglichkeit zur Auftragsvergabe. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, da die Interessenten direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine Vorauswahl der Unternehmen entfällt. Die Leistungsbeschreibung (Ziff. 11.1) sowie alle Angebotsunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt (e-Vergabe). Die Angebotsfrist und die Zuschlagsfrist sind nicht eng festgelegt. Die durchzuführende Prüfung und Wertung der Angebote wird unter Ziff. 11.3 behandelt.

Autor: Klaus Faßnacht Drucken nächstes Kapitel