Sitzungserfordernis
Beschlüsse des Gemeinderates können nur im Rahmen von Ratssitzungen gefasst werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren kennt die Gemeindeordnung nicht.
Beschlüsse des Gemeinderates können nur im Rahmen von Ratssitzungen gefasst werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren kennt die Gemeindeordnung nicht.