Einwohnerantrag
Im Regelfall – wie beim → Bürgerbegehren – kein Mitwirkungsverbot. Ausnahmen sind dann möglich, wenn es eindeutig nicht um kollektive öffentliche Interessen geht.
Im Regelfall – wie beim → Bürgerbegehren – kein Mitwirkungsverbot. Ausnahmen sind dann möglich, wenn es eindeutig nicht um kollektive öffentliche Interessen geht.