Planfeststellungsverfahren

Für die Stellungnahme der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren zum Bau einer Ortsumgehung besteht kein Mitwirkungsverbot, da die Gemeinde hier – anders als beim Bebauungsplan – nicht selbst entscheidet, sondern nur beteiligt ist. Also fehlt es im Gemeinderat und seinen Ausschüssen an der Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils.

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