VV zu § 117 GemO
Von den Akten der Staatsaufsicht über die kommunale Selbstverwaltung sind Akte der Staatshoheit, wie z. B. Verleihung von Namen, Wappen, Flaggen, Änderung von Grenzen, zu unterscheiden.
Von den Akten der Staatsaufsicht über die kommunale Selbstverwaltung sind Akte der Staatshoheit, wie z. B. Verleihung von Namen, Wappen, Flaggen, Änderung von Grenzen, zu unterscheiden.