Aufhebung und Änderung von Beschlüssen

Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben oder abzuändern. Wenn ein Beratungsgegenstand durch eine Sachentscheidung abgeschlossen worden war, setzt dies voraus, dass die Angelegenheit erneut als Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung einer späteren Sitzung gesetzt wird.

Autor: Pia Kuschnir, Dr. Wolfgang Neutz Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel