Folgen der Beschlussunfähigkeit
Werden Beschlüsse trotz Beschlussunfähigkeit gefasst, so sind sie wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels rechtswidrig und unwirksam (vgl. oben I.).
Werden Beschlüsse trotz Beschlussunfähigkeit gefasst, so sind sie wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels rechtswidrig und unwirksam (vgl. oben I.).