Vorausleistungen
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Vorausleistungen auf Erschließungs- oder Ausbaubeiträge erhoben werden, kann den Beitragspflichtigen unmittelbare Vor- oder Nachteile verschaffen. Also: Grundsätzlich Mitwirkungsverbot.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Vorausleistungen auf Erschließungs- oder Ausbaubeiträge erhoben werden, kann den Beitragspflichtigen unmittelbare Vor- oder Nachteile verschaffen. Also: Grundsätzlich Mitwirkungsverbot.