Recht auf ordnungsgemäße Einladung

Die angemessene Ausübung derjenigen Rechte, die zur ordnungsgemäßen Ausübung des Mandats unabdingbar sind – Teilnahmerecht an Sitzungen, Beratungs-/Rederecht, Antragsrecht, Vorschlagsrecht und Stimmrecht – setzt voraus, dass das Ratsmitglied form- und fristgerecht zu der Sitzung eingeladen wird. Es besteht daher auch ein Recht auf ordnungsgemäße Einladung.

Autor: Kornelia Schönberg Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel