Übersicht 1: Gemeindeordnung: Struktur und Funktionen kommunaler Gebietskörperschaften

 


1)   Erfüllen alle kommunalen Aufgaben (idealtypische Form der kommunalen Gebietskörperschaft); Aufgaben werden im kreisangehörigen Raum von Landkreis und Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde und verbandsfreier Gemeinde wahrgenommen.

2)   Erfüllen die Aufgaben, die im verbandsangehörigen Bereich von Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde wahrgenommen werden. Große kreisangehörige Städte erfüllen zusätzlich bestimmte Aufgaben, die im übrigen kreisangehörigen Bereich von der Kreisverwaltung wahrgenommen werden.

3)   Erfüllen im Wesentlichen die Aufgaben gemäß § 67 und § 68 GemO.

4)   Sind ehrenamtlich verwaltet. Im verbandsangehörigen Bereich ist hier die Allzuständigkeit zugeordnet. Bilden mit der Verbandsgemeinde die gemeindliche Ebene im verbandsangehörigen Bereich.

Autor: Stefan Heck, Pia Kuschnir Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel