§ 6 Aufgaben des Bezirkstags

Der Bezirkstag beschließt über alle Angelegenheiten des Bezirksverbands, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen, insbesondere über

  1. Satzungen für die Anstalten und sonstigen Einrichtungen des Bezirksverbands sowie die Gebühren für ihre Benutzung,
  2. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan,
  3. den Jahresabschluss und die Entlastung,
  4. die Festsetzung der Höhe der Bezirksverbandsumlage (§ 12),
  5. die Veräußerung von Grundstücken des Bezirksverbands oder einer von ihm verwalteten Stiftung,
  6. die Errichtung oder Aufhebung von Anstalten, Unternehmen und Ein-richtungen des Bezirksverbands,
  7. die Aufnahme von Investitionskrediten und die Übernahme von Bürgschaften,
  8. freiwillige Leistungen nach § 3,
  9. die Festsetzung der Entschädigung der Mitglieder des Bezirkstags, des Bezirksausschusses und der sonstigen Ausschüsse sowie Art und Höhe der Vergütung der Reisekosten.
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