§ 6 Aufgaben des Bezirkstags
Der Bezirkstag beschließt über alle Angelegenheiten des Bezirksverbands, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen, insbesondere über
- Satzungen für die Anstalten und sonstigen Einrichtungen des Bezirksverbands sowie die Gebühren für ihre Benutzung,
- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan,
- den Jahresabschluss und die Entlastung,
- die Festsetzung der Höhe der Bezirksverbandsumlage (§ 12),
- die Veräußerung von Grundstücken des Bezirksverbands oder einer von ihm verwalteten Stiftung,
- die Errichtung oder Aufhebung von Anstalten, Unternehmen und Ein-richtungen des Bezirksverbands,
- die Aufnahme von Investitionskrediten und die Übernahme von Bürgschaften,
- freiwillige Leistungen nach § 3,
- die Festsetzung der Entschädigung der Mitglieder des Bezirkstags, des Bezirksausschusses und der sonstigen Ausschüsse sowie Art und Höhe der Vergütung der Reisekosten.