§ 24 Reihenfolge der Abstimmung

(1)  Über Anträge wird in folgender Reihenfolge abgestimmt:

  1. Absetzung von der Tagesordnung,
  2. Vertagung,
  3. Überweisung oder Rücküberweisung an einen Ausschuss,
  4. Schluss der Beratung,
  5. sonstige Anträge.

(2)  Im Übrigen ist über den weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen. Gehen Anträge gleich weit, hat der zuerst eingebrachte Antrag Vorrang.

(3)  Über Änderungsanträge ist vor den Hauptanträgen abzustimmen.

(4)  Ergeben sich Meinungsverschiedenheiten über die Reihenfolge der Anträge, so entscheidet der Rat.

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