§ 1 Wesen des Bezirksverbands, Verbandsgebiet und Sitz

(1)  Der Bezirksverband Pfalz ist eine Gebietskörperschaft und ein Gemeindeverband. Er hat im Rahmen der Verfassung und der Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung.

(2)  Das Verbandsgebiet umfasst die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz.

(3)  Über den Sitz der Verwaltung des Bezirksverbands im Verbandsgebiet entscheidet der Bezirkstag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

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