§ 75 Inkrafttreten

Dieses Gesetz4 tritt am 17. März 1974 in Kraft. Die Bestimmungen der § 4 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 20 Abs. 2, §§ 50 und 67 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.


4)   § 75: Die Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 14. Dezember 1973. Das Gesetz in der Fassung vom 31. Januar 1994 gilt seit 12. Juni 1994.