VV zu § 1 GemO

Unter dem Begriff "Gemeinden" sind nur verbandsangehörige Gemeinden (Ortsgemeinden) und verbandsfreie Gemeinden zu verstehen. Soweit sich aus dem 3. Kapitel (§§ 64 bis 73) nichts anderes ergibt, gelten jedoch die Bestimmungen über die verbandsfreien Gemeinden auch für die Verbandsgemeinden.